Die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt elektronisch per Online-Service oder schriftlich bei Ihrer örtlichen Handwerkskammer.
Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlichen Handwerkskammer oder auf das Serviceportal Ihres Bundeslandes und wählen Sie den richtigen Online-Service aus.
Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch die Bewerbung.
Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital einreichen.
Schriftliche Bewerbung
Laden Sie das Antragsformular auf der Website Ihrer örtlichen Handwerkskammer herunter.
Alternativ können Sie sich die erforderlichen Unterlagen auch über Ihre zuständige Handwerkskammer zusenden lassen.
Sie haben die Meisterprüfung erfolgreich bestanden und möchten selbstständig in einem zulassungspflichtigen Handwerk arbeiten? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe zunächst in der Handwerksrolle anmelden.
Wenn Sie sich nach erfolgreich bestandener Meisterprüfung in diesem oder einem verwandten Handwerk als ständiges Gewerbe selbstständig machen möchten, müssen Sie sich zunächst in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Die Handwerksrolle ist ein Register, das von Ihrer örtlichen Handwerkskammer geführt wird.
Unter anderem listet die Handwerksrolle auf
natürliche Personen,
rechtsfähige Personengesellschaften bzw
juristische Personen und
Name und Qualifikation der Unternehmensleitung.
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist zwingend erforderlich
ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausführen möchten, dann für jedes dieser Handwerke.
Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie bzw. die Unternehmensleitung eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung des auszuübenden Handwerks oder einen gleichwertigen Berufsabschluss nachweisen.
Als Unternehmensleitung kommen in Frage:
Inhaber des Handwerksbetriebes bzw
Beschäftigte des Handwerksbetriebes
Eine vollständige Liste der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).
Weitere Informationen zu diesem Service erhalten Sie von den zuständigen Handwerkskammern. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Handwerkskammer.
Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle
Sie betreiben ein erlaubnispflichtiges Handwerk selbstständig als stehendes Unternehmen? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe in die Handwerksrolle eintragen lassen
Natürliche und juristische Personen, sowie
Geschäftspartnerschaften
eingegeben werden können.
Als stehende Gesellschaften gelten alle Geschäftsbetriebe, deren Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe oder Handelsverkehr zuzuordnen ist. Eine gewerbliche Niederlassung ist keine Voraussetzung.
Eine ständige Gesellschaft ist ein erlaubnispflichtiger Handwerksbetrieb, der in handwerklicher Weise betrieben wird und vollumfänglich ein Gewerbe umfasst. Der Betrieb muss in der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) aufgeführt sein. Es dürfen auch Tätigkeiten ausgeübt werden, die für den Betrieb von Bedeutung sind (wesentliche Tätigkeiten).
Die persönlichen Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie bzw. die von Ihnen mit der Führung des Gewerbes beauftragte Person erfüllen